Übergangsfrist für Unfallverhütungsvorschrift „Tierhaltung“ (VSG 4.1) endet am 1.4.2024

Übergangsfrist für Unfallverhütungsvorschrift „Tierhaltung“ (VSG 4.1) endet am 1.4.2024

Die zum 01.04.2021 geänderte Unfallverhütungsvorschrift der SVLFG wurde mit einer Übergangsfrist, für bestimmte bauliche Neuerungen, von drei Jahren beschlossen. Diese Übergangszeit endet gegenwärtig am 01.04.2024.

Die SVLFG bietet sowohl bei Neu- als auch bei Umbaumaßnahmen eine kostenlose Bauberatung durch den Außendienst direkt vor Ort im Betrieb an. Hierfür kann mit dem zuständigen Ansprechpartner ein Termin vereinbart werden.

Die zuständigen Ansprechpartner der SVLFG finden Sie hier:

https://www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention

Die Unfallverhütungsvorschrift „Tierhaltung“ (VSG 4.1) finden Sie hier oder unten als PDF-Download:

https://www.svlfg.de/

Weitere News