Zum Verkauf kommen nur Tiere aus amtlich anerkannten BHV1-Statusbetrieben mit entsprechender amtstierärztlichen BHV1-Freiheitsbescheinigung.
Alle aufgetriebenen Tiere sind zusätzlich innerhalb von 14 Tagen vor der Auktion auf BHV1- und BVD-Antigen untersucht!
Zur Einhaltung des Infektionsschutzes vor der Corona-Pandemie wurde seitens der RSH eG ein Sicherheits- und Hygienekonzept erstellt, welches die Wiederaufnahme der Auktionsveranstaltungen ermöglicht. Hierzu muss bei Einlass zur Auktion ein Nachweis der 3G-Regel erbracht werden (vollständige Impfung, Genesung oder Schnelltest (kein Selbsttest) nicht älter als 24 h). Das Tragen einer OP-Maske oder eine Maske nach den Standards N95/K995/FFP2 bzw. der Mindesabstand müssen sowohl im Stall als auch in der Auktionshalle beachtet werden.
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