Blauzungenkrankheit BTV3: MLLEV weist auf gestiegenes Infektionsrisiko hin

Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat in einer aktuellen Pressemeldung auf die erhöhte Eintraggefahr der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) und den damit verbundenen Konsequenzen hingewiesen. Die vollständige Meldung dazu finden Sie hier:

Zu den von dieser Erkrankung betroffenen Arten zählen alle Wiederkäuer, für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Die Übertragung erfolgt durch Gnitzen. Aufgrund der Erfahrungen in den Niederlanden, in denen im Herbst 2023 ein schwerer BTV-3 Ausbruch zu verzeichnen war, ist insbesondere in Schafbeständen mit einer deutlich erhöhten Sterblichkeit zu rechnen. Als Symptome bei Rindern sind deutlicher Rückgang der Milchleistung, Schädigungen der Schleimhäute und des Bindegewebes sowie damit einhergehend Lahmheiten und Fruchtbarkeitsprobleme zu beobachten.

In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz nicht mehr als BTV-3 freie Regionen eingestuft, was zu Einschränkungen beim Verbringen von Rindern führt. Transporte aus diesen Regionen nach Schleswig-Holstein unterliegen der Genehmigungspflicht.

Wie können Tierhalter bereits heute ihre Tierbeständen vor BTV-3 schützen?

Den Tierhaltern wird empfohlen, ihre Tierbestände durch den regelmäßigen Einsatz von Repellentien (Mittel zur Abwehr von Insekten) vor den virusübertragenden Gnitzen zu schützen, die RSHeG bietet dazu folgende Präparate an:

Impfstoffe gegen BTV-3 sind aktuell noch nicht breit verfügbar, ein Einsatz ist per Eilverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Wirkung zum 7. Juni 2024 gestattet. Den Tierhaltern wird daher weiterhin geraten, Kontakt zu den für sie tätigen Hoftierärzten aufzunehmen, um für ihre Tierbestände eine Impfstrategie abzustimmen und den Impfstoffbedarf abzuschätzen. Über die Hoftierärzte erfolgt dann die Bestellung der Impfstoffe, die anfangs -aufgrund der erwarteten Lieferengpässe- zunächst vorrangig in Schafbeständen zum Einsatz kommen sollen. Die BTV-3 Schutzimpfung verhindert nicht die Infektion, sondern hilft, die erwarteten Krankheitsymptome zu lindern.

Seitens des Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein wird keine Entschädigung für BTV-3 bedingte Tierverluste gewährt.

 

Dr. H. Kahle, RSH eG